Antrag „Masterplan Stadtnatur“

Sehr geehrte Frau Worth-Görtz,

den nachfolgenden Antrag unserer Fraktion erhalten Sie m.d.B um Beratung und Entscheidung in der o.g. Ausschusssitzung:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,

  1. für welche der zur Zeit anstehenden Projekte, und ggfs. in welchem Umfang, Förder- gelder aus dem am 6. Juni 2019 veröffentlichten „Masterplan Stadtnatur“ des Bundes- umweltministeriums genutzt werden können.
  • welche künftigen Projekte im Hinblick auf die Förderfähigkeit aus diesem Programm aufgelegt werden sollten

Begründung:

Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2019 beschlossen, Kommunen bei ihren klimapolitischen Aufga- ben noch stärker zu unterstützen:

Auf Grundlage der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und der „Deutschen Anpassungsstra- tegie an die Folgen des Klimawandels“ wurde eine Reihe möglicher Maßnahmen vorgestellt. Ab dem Jahr 2020 wird u.a. ein neuer Förderschwerpunkt Stadtnatur beim Bundesprogramm „Biologische Viel- falt“ eingerichtet. Damit werden Projekte zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen

Vielfalt gefördert. Förderberechtigt sind neben den Kommunen auch Verbände, Vereine, Schulen, Kin- dergärten, Unternehmen und Sozialeinrichtungen, sonstige Initiativen sowie Einzelpersonen.

Der neue Förderschwerpunkt umfasst Projekte zur Entwicklung und Umsetzung kommunaler Konzepte und Strategien zur biologischen Vielfalt, Maßnahmen zur naturnahen Gestaltung von Grünflächen so- wie deren Vernetzung untereinander und mit dem Umland, zur Erhaltung von Lebensräumen für orts- typische und gefährdete Tier- und Pflanzenarten, zur Aktivierung neuer Flächenpotenziale durch Ge- wässerrenaturierung, zur naturnahen Gestaltung von Gewerbeflächen sowie zur Schaffung grüner Stra- ßenräume und „lebendiger“ Gebäude. Zentrales Ziel des neuen Förderschwerpunkts ist zudem, interdis- ziplinäre Zusammenarbeit zu unterstützen, Akteure vor Ort zu vernetzen und das Naturerlebnis im Siedlungsraum zu vermitteln. Der Förderschwerpunkt umfasst auch eine personelle Unterstützung zur Beratung der Umsetzung entsprechender kommunaler Konzepte.

Mit dem vorliegenden Antrag regen wir an, die Arbeits- und Finanzhilfen des Bundes auch für unsere Gemeinde zu nutzen.

Die Gemeinde Altenholz hat keine Strategie zur Steigerung der biologischen Vielfalt und derzeit auch kein umfassendes Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept, aus dem geeignete Maßnahmen im Sin- ne des gestellten Antrages entwickelt und priorisiert werden könnten. Die seit geraumer Zeit auf Kreis- ebene diskutierte Klimaschutzagentur befindet sich erst seit wenigen Wochen im Vorbereitungsstadi- um zur Gründung und braucht voraussichtlich auch nach dem Gründungsakt noch mehrere Monate, bis sie ihre Arbeit aufnehmen und operativ an Aktivitäten der künftigen Mitgliedsgemeinden zur Anpas- sung an den Klimawandel beteiligt werden kann. Es ist absehbar, dass dies trotz der gebotenen Be- schleunigung des Gründungsprozesses im laufenden Kalenderjahr nicht mehr gelingen wird.

Die Antragsfristen für Fördermaßnahmen aus dem o.g. Programm laufen bereits.

Zwar wird derzeit noch die Förderrichtlinie angepasst und die konkreten Rahmenbedingungen werden voraussichtlich erst Ende 2019 feststehen. Projekte zu diesem Thema können aber bereits ab sofort eingereicht werden. Im Bundesprogramm ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Zuerst wird eine aussagekräftige Projektskizze eingereicht, die im Programmbüro des Bundesamtes für Naturschutz be- gutachtet wird. Falls die Projektskizze grundsätzlich positiv bewertet worden ist, wird zur Antragsstel- lung aufgefordert.

Besonders interessant sind im Hinblick auf laufende und künftige Bauleitverfahren in unserer Gemein- de die neuen Anreize für mehr Dach- und Fassadenbegrünung sowie die vertikale Begrünung bei Neu- bauten.

Auch in der Städtebauförderung gibt es mit dem Förderprogramm ‚Zukunft Stadtgrün‘ oder integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten wichtige planerische Instrumente mit dem Ziel, öffentliches Grün für jeden Menschen erreichbar zu machen. Dort, wo das nicht ausreichend der Fall ist, handelt es sich um einen städtebaulichen Missstand, der behoben werden muss. Hier wäre zu prüfen, ob sich auch daraus neue Förderoptionen ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Jessen

Fraktionsvorsitzender

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