Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan 21. März 2021 In der ersten Stellungnahme zur Neufassung des Landesentwicklungsplans hatte dieGemeinde Altenholz dafür plädiert, Ausnahmeregelungen vom umfassenden Schutz derGrünzüge vorzusehen, wenn die bauliche Entwicklung der Gemeinde dadurch behindertwird.Unsere Fraktion hat sich gegen eine Aufweichung der Schutzfunktion von Grünzügenausgesprochen und angeregt, dass die Gemeinde dem in der zweiten Stellungnahmefolgt und die ursprünglich verfolgte Ausnahmeregelung aufgibt. Hier unsere Stellungnahme vom 17.01.2021:Das Votum der Landesentwicklungsplanung, mit dem den Anregungen in dererste Stellungnahme der Gemeinde Altenholz zur Fortschreibung des LEP zu TeilB, 3.9 Städtebauliche Entwicklung, Unterpunkt 4 G, letzter Absatz (S. 88), nichtgefolgt wurde, ist zutreffend und sollte nicht beanstandet werden.Das Votum war vorauszusehen und trägt den Bedenken Rechnung, die unsereFraktion in Vorbereitung der ersten Stellungnahme bereits in der Sitzung desAusschusses für Bau und Infrastruktur am 21.05.2019 geäußert hat. DieAusschussmehrheit hat sich allerdings für den Wortlaut der damals erfolgtenStellungnahme ausgesprochen. Dass die Landesplaner dem Ansinnen derGemeinde nicht gefolgt sind, liegt daran, dass es den bereits im „alten“ LEP klardefinierten Zielen und Grundsätzen widerspricht. Mit den angeregtenÄnderungen würde das Bestreben des Landes, den Schutz der Grünzügegrundsätzlich sicher zu stellen, durch ein Regel-Ausnahme-Verhältnis bereits aufder höchsten Planungsebene aufgeweicht.Hinzu kommt, dass nicht erst seit dem Frühjahr 2019 die Fakten zumKlimawandel auch einer zunehmend gesellschaftlichen Mehrheit zeigen, dassnachhaltige und ressourcenschonende Lösungen zur Bewältigung dieserglobalen Klimakrise nicht nur irgendwo weit weg stattfinden müssen, sonderngerade auch „vor der eigenen Haustür“ (think global, act local). DieFortschreibung des LEP des Landes Schleswig-Holstein sollte daher alsHandlungsaufforderung für die zukünftige Ausrichtung und die darausabzuleitenden Entscheidungen unserer Gemeinde betrachtet werden.Deshalb fordern wir die Gemeinde Altenholz auf, den LEP nicht als „künstlicheHürde“ für zum Beispiel die örtliche städtebauliche Entwicklung zu sehen. In derjetzt abzugebenden Stellungnahme wäre aus unserer Sicht vielmehr einuneingeschränkt positives Bekenntnis zu den Zielen des LEP wünschenswert.Damit sollte das Signal auch an die Politik und die Menschen in Altenholzverbunden sein, den LEP immer als Orientierung für die zukünftige Entwicklungder Gemeinde heranzuziehen. In der Fortschreibung des LEP werden lautLandesregierung „neue Entwicklungstrends und Entwicklungsziele“berücksichtigt und „wichtige planerische Voraussetzungen“ geschaffen, damitsich Schleswig-Holstein nachhaltig und ressourcenschonend entwickeln kann.Auch unsere Gemeinde kann und sollte ihren Beitrag zur Umsetzung dieser Zieleleisten. Es wird nicht nur mit Blick auf den Klimawandel allerhöchste Zeit, hierdas Profil zu schärfen.Soweit das Votum der Landesplanung auf das künftige Beteiligungsverfahren zuden Regionalplänen verweist, sollte die gemeindliche Stellungnahme auch imRahmen der Neugestaltung des Regionalplans III (Mitte) nicht wiederholtwerden.Die angeregten Änderungen wären auch als konkret ausgestaltete Regeln imRegionalplan mit wesentlichen städtebaulichen Entwicklungszielen des (neuen)LEP nicht vereinbar.Eine im Regionalplan enthaltene „Ausnahmeregelung“, um eine Bebauung vonGrünzügen zu ermöglichen, stünde im Gegensatz zum konkreten Ziel im LEP(Kapitel 3.9. 5G, S.95), dass „die Umweltqualität in den Städten und Gemeindendurch eine ökologisch orientierte Innenentwicklung verbessert werden soll“.Insbesondere auf die Sicherung von innerörtlichen Grünachsen sowie auf dieGestaltung von örtlichen Grünzügen „unter Berücksichtigung der ökologischenBelange für die Naherholung“ wird hingewiesen. Durch die zerstreuteSiedlungsstruktur in Altenholz besitzen unsere Grünzüge als Verbindungsachsenaußerordentliche lokale Bedeutung und unterliegen auch unter örtlichenGesichtspunkten einem besonderen Schutz. Grünzüge sind über Jahrzehntegewachsene Strukturen, die sich keineswegs beliebig durch„Ausgleichsmaßnahmen“ ersetzen lassen.Auch die Forderung der Gemeinde, in Ausnahmefällen neue Bauflächen „in Formbehutsamer Siedlungsabrundungen“ unter erleichterten Voraussetzungenausweisen zu können, steht insbesondere dann, wenn es sich beispielsweise umgroßräumige und bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt, imWiderspruch zu Kapitel 3.9, Punkt 3 (S. 94). In der Begründung zu diesem Punktauf Seite 98 wird nicht nur ausgeführt, dass die „landwirtschaftliche Nutzung derfruchtbaren Böden erhalten werden soll“ und dass die Neuinanspruchnahme vonFlächen für Bauvorhaben in Schleswig-Holstein von derzeit 3,4 auf unter 1,3Hektar pro Tag reduziert werden soll, sondern dass „langfristig möglichst keineLandwirtschafts- und Naturflächen neu für Siedlungs- und Verkehrsflächen inAnspruch genommen werden sollen“. In diesem Zusammenhang verweisen wirergänzend auf Kapitel 3.9, Punkt 4 (S.94), in dem explizit auf die vorrangigeInnenentwicklung von Ortschaften hingewiesen wird. Vor Ausweisung neuer,bisher nicht erschlossener Bauflächen sind von Kommunen „noch vorhandeneFlächenpotentiale“ aufzuzeigen. In der dazugehörigen Begründung auf Seite 99wird dabei u.a. auf Nachverdichtungsmöglichkeiten, wie den Ausbau und dieAufstockung vorhandener Gebäude, hingewiesen. Ein weiterer in diesemZusammenhang für Altenholz sehr relevanter Aspekt ist die hier erwähnteFortentwicklung der baulichen Bestände mit Blick auf den generativen Wandel.Wie bisher wäre daher auch in Zukunft erst auf der Ebene der gemeindlichenBauleitplanung zu prüfen, ob geplante Vorhaben mit den im LEP und imRegionalplan enthaltenen Zielen und Grundsätzen im Einklang stehen. Sofernund soweit die Entwicklungsziele der Gemeinde berührt werden, muss imkonkreten Einzelfall eine sorgfältige Abwägung der jeweiligen Belangestattfinden und ggfs. in Gesprächen mit der Landesplanung oder im Rahmeneines Zielabweichungsverfahrens nach § 13 Landesplanungsgesetz eine Lösunggefunden werden.