Klimaneutrale Wohnquartiere: Schreiben an Fraktionen

Betr.: Gemeindevertretersitzung am 12.06.2019

hier: Änderungsantrag zu TOP 10 „Verfahren zur Aufstellung der 31. Änderung des Flächennut- zungsplanes der Gemeinde Altenholz“

Liebe Kollegen,

im Nachgang zur Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Bau und Infrastuktur am 21.05.2019 über das o.g. Verfahren komme ich ich dem im interfraktionellen Gespräch am 04.06.2019 geäußerten Wunsch nach, Ihren Fraktionen ergänzende Informationen und Unterlagen zum Thema „Klimaneutrales Wohnquartier“ zukommen zu lassen.

Den bereits im Ausschuss gestellten Änderungsantrag zum F-Plan-Entwurf füge ich in aktualisier- ter Fassung bei.

Ich würde es für ein gutes Klimaschutz-Signal in unserer Gemeinde halten, wenn wir über den Änderungsantrag Einvernehmen erzielen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Jessen Fraktionsvorsitzender

Anlage 1

Der Begriff „Klimaneutrales Wohnquartier“ steht für eine bauleitplanerische Ziel- größe, die eine zusätzliche Klimabelastung durch die bauliche Realisierung und die anschließenden Nutzung des Wohngebiets konsequent vermeidet. D.h., dessen ge- samte CO2-Emissionen sollen nach Fertigstellung in der Gesamtbilanz nicht höher sein, als vor Beginn der Bautätigkeit.

Wesentliche Elemente zur Erreichung dieses Ziels sind eine 100% regenerative Energieversorgung, die Verwendung CO2-neutral erzeugter Baumaterialien und ei- ne bauliche Gestaltung, die den Bewohner*innen des Quartiers ein ressourcenscho- nendes und klimaverträgliches Wohnen ermöglicht.

Darüber hinaus bedarf es wirksamer Vorsorge für die Auswirkungen der nicht mehr aufzuhaltende Klimaerwärmung (<= 1,5 Grad), die aufgrund der bisherigen CO2- Emissionen bereits sicher eintreten wird. Maßnahmen zur infolgedessen erforderli- chen Klimaanpassung sind eine möglichst weitgehende Vermeidung versiegelter Flächen, Gründächer auf Haupt- und Nebengebäuden, Begrünung von Fassaden und Zäunen etc..

Während die vorgenannten Ziele eines innovativen und nachhaltigen städtebauli- chen Konzepts als planerische Leitplanken in der F-Plan-Begründung verankert werden sollten, erfolgt die konkrete Umsetzung der zur Zielerreichung erforderli- chen Einzelmaßnahmen im B-Plan, durch Satzungen und im Rahmen städtebaulicher Vereinbarungen.

Nachfolgend werden einige klimaneutrale Wohnprojekte angeführt, in denen diver- se Einzelfestsetzungen in B-Plänen etc. konkretisiert und z.T. bereits realisiert sind. Die Beispiele sind nicht repräsentativ und auch nur ein geringer Bruchteil der Pro- jekte in Deutschland, durch die klimaneutrales Wohnen realisiert wird.

Einige Beispiele für klimaneutrale Wohnquartiere Stuttgart

Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 08.10.2017

Klimaneutrales Wohngebiet an der Roten Wand

Von Josef Schunder 08. Oktober 2017 – 14:16 Uhr

Es ist ein Novum. Das neue Wohngebiet soll nicht nur autoarm sein, sondern auch klima- und kohlendioxidneutral. Als Baustoff sind Holz oder andere nachwachsende Rohstoffe vorgesehen. Treppenhäuser allerdings müssen üblicherweise zur Sicherung von Fluchtwegen betoniert oder gemauert sein. Für die Errichtung und den Be- trieb der gemeinsamen Energiezentrale sind die Stadtwerke Stuttgart vorgesehen, und die Energie wird mittels Blockheizkraftwerk und Geothermie-Wärmepumpe be- reitgestellt. Energiesparende Bautechnik und Fotovoltaikelemente an geeigneten Wänden und Dächern werden, so der Plan, die Gebäude zu sogenannten Plusener- giehäusern machen. Sie sollen also mehr Energie produzieren als verbrauchen.

Das Konzept sieht 118 Wohneinheiten vor, die zum einen in einem langgestrecken Gebäudekomplex entlang der Straße Am Kochenhof entstehen und als „Minimalhäuser“ betitelt sind, zum anderen in fünf Gebäuden mit „amorphen Baustrukturen“.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bauprojekt-in-stuttgart-klimaneutrales-wohngebiet-an-der-roten-wand.ee186be9- 4a10-4373-a27b-22d2a4ad8983.html

Sprendlingen-Gensingen Klimaneutrales Wohngebiet

Dieses Wohngebiet, ein Quartier für viele Generationen, wird klimaneutral errichtet

– mit Null Emission und Null Abwasser. Wohnungen für 300 Menschen entstehen am Flüsschen Wiesbach, eine Kita, ein Laden. Die Energie- und Wärmeversorgung ist autark und stammt von Sonne und Wind. Eine Kläranlage wandelt das Abwasser vollständig in nutzbare Wertstoffe um. Sie düngt ein Gewächshaus, in dem Gemüse wächst. Sie liefert Wärme, produziert Humus und bewässert die Grünflächen zwi- schen den Ein- und Mehrfamilienblocks. Das ist deutschlandweit einzigartig. „Wir wollen mit unserer Oase 21 realisieren, was andere Kommunen nachmachen kön- nen“, sagt Klimaschutz-Manager Andreas Pfaff. „Wir schaffen ein gesundes, nachhal- tiges Umfeld für neue Einwohner“, sagt Bürgermeister Manfred Scherer. Die Ver- bandsgemeinde liegt unweit des Ballungszentrums Frankfurt/Main – ein Pendler- Standort.

https://www.bmbf.de/de/die-null-emissions-gemeinde-4135.html

Preetz

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 „Wohnbebauung Moorkoppel“ für das Ge- biet nordwestlich des Rethwischer Weges, nordöstlich angrenzend an das vorhan- dene Wohngebiet bis zum Regenrückhaltebecken (Geltungsbereich siehe Anlage) Die Stadtvertretung der Stadt Preetz hat in ihrer Sitzung am 20. November 2018 be- schlossen, den Bebauungsplanes Nr. 102 „Wohnbebauung Moorkoppel“ für das Ge- biet nordwestlich des Rethwischer Weges, nordöstlich angrenzend an das vorhan- dene Wohngebiet bis zum Regenrückhaltebecken aufzustellen.

Es wird das Planungsziel verfolgt, ein klimaneutrales Wohngebiet für Einzel- und Doppelhäuser, Reihenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser zu entwickeln. Die Haupt- erschließungsstraße(n) und die Versorgungsleitungen sind so zu planen, dass weite- re Flächen nordöstlich des Plangebietes über das Plangebiet erschlossen werden können. Ein Umweltbericht ist zu erstellen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Preetz, den 27. November 2018               L.S.  Stadt Preetz       Der Bürgermeister Björn Demmin

https://www.preetz.de/media/custom/2942_1191_1.PDF?1543916370

Stadt Waiblingen

Aktuell: Klimaneutrales Wohngebiet im Hohen Rain Aktuell: Klimaneutrales Wohngebiet Berg-Bürg

Bericht in der Stuttgarter Zeitung vom 16.03.2016, S. 23:

Waiblingen. Nach langer Planung nimmt das Bittenfelder Wohngebiet Berg-Bürg endgültig Gestalt an. Von Harald Beck

Ein klimaneutrales Viertel

Das Vorhaben ist ehrgeizig und hat das Zeug zu einem kommunalen Vorzeigeobjekt. Allerdings hat ein klimaneutrales Wohngebiet, so wie es am Bittenfelder Ortsrand entstehen soll, auch seinen Preis, und der zeigt sich in den Bedingungen, die in dem Viertel zu erfüllen sind, damit das ökologische Etikett „klimaneutral“ auch eingelöst wird. Ein Hauptpunkt, um den auch in der jüngsten Sitzung des Waiblinger Gemein- deratsausschusses für Planung, Technik und Umwelt (PTU) kräftig gerungen wor- den ist, war die Vorgabe, die in den Haushalten der Ökosiedlung benötigte Energie zu 100 Prozent über selbstproduzierten Solarstrom abzudecken. Eine Vorgabe, die Auswirkungen auf die Architektur der klimaneutral ausgerichteten Bauten hat, die im Ausschuss nicht allen Gemeinderäten gefiel. Denn, so erläuterte Thomas Heydenbluth vom Steinbeis-Transferzenrum, die Optimierung des Ertrags aus Son- nenenergie erfordere bestimmte flache Dachneigungen und eine gezielte Ost-West- Ausrichtung der Bauten. Ob mit Hilfe der Fotovoltaik dann am Ende in den Gebäu- den Pelletkessel, Wärmepumpen oder Blockheizkraftwerke mit Wärmerückgewin- nung die Klimaneutralität gewährleisten, das bleibt den jeweiligen Bauherren über- lassen. Die Berechnungen hätten jedenfalls ergeben, dass für sie gegenüber dem derzeit vorgeschriebenen Energiestandard keine Zusatzkosten entstünden, hieß es bei der Präsentation des Viertels, in dem Doppel-, Reihen- und einige Mehrfamilien- häuser geplant sind, deren Dachfläche zumindest zu 50 Prozent mit Fotovoltaikanlagen bestückt sein muss. Grundsätzlich stieß das klimaneutrale Wohnviertel im Ausschuss ebenso auf Zustimmung wie zuvor im Bittenfelder

Ortschaftsrat. Bedenken äußerte lediglich die SPD-Stadträtin Sabine Wörner wegen der vorgeschriebenen flachen Dachformen. Da werde festgesetzt, dass kein Dach- ausbau und keinerlei Dachgauben möglich seien, bemängelte sie. Dabei sei doch Bittenfeld ein ländliches Gebiet, in dem gerade dies ganz besonders begehrt sei.

Dachneigungen bis 15 Grad seien durchaus vorgesehen, sagte hingegen die Baubür- germeisterin Birgit Priebe, somit auch Satteldächer, über deren Neigungsgrad aber auch noch geredet werden könne. Allerdings seien alle Bauten mit zwei oder drei Vollgeschossen geplant und ohne einen zusätzlichen Dachausbau. Dies der freiwilli- gen Akzeptanz anheim zu stellen, stehe im Widerspruch zu dem Wohnkonzept:

„Wenn ich das städtebaulich nicht will, dann funktioniert das Energiekonzept nicht“, betonte Priebe. Die Zustimmung zum klimaneutralen Wohnviertel erfolgte am Ende dann doch einstimmig.

https://www.kulturforum-schorndorf.de/fileadmin/templates/daten/pdf- dokumente/2016/2016_03_16_StZ_Bericht_Bonnet.pdf

Anlage 2

Änderungsantrag zu TOP 10

FNP31 Begründung

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4.3.4 Städtebauliches Konzept

Angrenzend an die nordwestliche Siedlungskante von Altenholz wurde im Jahr 2018 durch das Büro Evers & Küssner I Stadtplaner ein städtebauliches Konzept erarbeitet, welches eine behutsame – im Sinne der überörtlichen Vorgaben und der Entwicklungsplanung von Altenholz – bauliche Entwicklung anstrebt. Ziel ist es, angelehnt an die angrenzende lockere Bebauungsstruktur, ein klimaneutrales Wohnquartier mit organisch angeordneten Grundstücken mit Einzel- und Doppelhäusern zu schaffen, welches direkt an die bestehende Siedlungsstruktur anschließt. Ergänzt dazu soll am Nordrand des Quartiers ortsbildverträglich auch Geschosswohnungsbau errichtet werden. Das städtebauliche Konzept verfolgt neben der Schaffung von Wohnraum weitere Ziele wie:

  • Vermeidung versiegelter Flächen und ggfs. deren Ausgleich durch ökologische Bauformen (Gründächer etc.)
  • Schaffung von Grünstücken für familiengerechte Wohnformen
  • Klimaneutrale Energieversorgung
  • Schaffung von Geschosswohnungsbau im Norden des Änderungsbereichs
  • Erschließung des Plangebietes durch die Anbindung an die Landesstraße über „Am Kapenhof“
  • Erhalt der landschaftsbildenden Knickstrukturen bzw. Teilausgleich von Knickverlusten innerhalb des Plangebietes
  • Ökologische Aufwertung des Plangebiets ggü. der derzeitigen landwirtschaftlichen Intensivbewirtschaftung
  • Schaffung von gemeinschaftlich genutzten Grünflächen
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